Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement; 1. Teilrevision vom 25. Januar 2021

  05.05.2021 , Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 25. Januar 2021 im Rahmen der 1. Teilrevision verschiedenen Änderungen in den Artikeln 4, 6, 8, 9, 10 sowie der Einführung der Artikel 6a und 6b zugestimmt. Die Teilrevision tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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