Organisationsverordnung; 6. Teilrevision

  30.06.2021 , Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 14. Juni 2021 im Rahmen der 6. Teilrevision die Anpassung von Anhang 2 (Aufhebung der Fachkommission für Seniorenfragen, Aufhebung der Fachkommission für Integration und Familie sowie die Einsetzung der Fachkommission für Gesellschaft) der Organisationsverordnung vom 16. Dezember 2013 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar. Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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