Verordnung zum Gebührenreglement; 4. Teilrevision vom 19. Juli 2021

  21.07.2021 , Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 19. Juli 2021 im Rahmen der 4. Teilrevision den Änderungen im Anhang 7 zum Kapitel 7.400 Friedhof und Bestattungsamt (Ziffern 7.402.11 bis 7.402.4, 7.403.1 bis 7.403.3, 7.405.1 bis 7.405.53, 7.405.61, 7.405.62, 7.406.1, 7.406.2, 7.406.4 bis 7.406.7 sowie 7.407 bis 7.407.3) zugestimmt. Die Teilrevision tritt per 1. September 2021 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Steffisburg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote