Ersatzwahl Gemeindepräsidium vom 26. September 2021

  18.08.2021 , Steffisburg

Am 26. September 2021 findet die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis 31. Dezember 2022) statt und es kommen zwei eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung:

1. Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis 31. Dezember 2022)
Der amtierende Gemeindepräsident Jürg Marti hat per 31. Dezember 2021 demissioniert. Deshalb findet am Sonntag, 26. September die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis 31. Dezember 2022) im Majorzwahlverfahren statt. Eine allfällige Stichwahl erfolgt am Sonntag, 24. Oktober. Die Ersatzwahl erfolgt, gestützt auf Art. 30 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Steffisburg vom 3. März 2002 sowie Art. 51 ff des Reglements über die politischen Rechte der Einwohnergemeinde Steffisburg vom 17. Oktober 1997.

Innerhalb der reglementarischen Frist sind nachstehende Wahlvorschläge eingereicht worden:

1.1. Schweizerische Volkspartei (SVP) Jakob Reto, 1977, SVP, neu, Schulleiter/Musiker, Ortbühlweg 30, 3612 Steffisburg

1.2. FDP.Die Liberalen Steffisburg (FDP)
Moser Konrad E., 1971, FDP.Die Liberalen, neu, Projektleiter, Glockenthalstrasse 27, 3612 Steffisburg

1.3. Grünliberale Partei (glp)
Neuhaus Reto, 1971, glp, neu, Informatiker, Höheweg 3, 3612 Steffisburg

Die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner können ab sofort bis zum Wahltag bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Präsidiales, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr und Donnerstag 14.00–17.00 Uhr) eingesehen werden.

2. Abstimmungen
2.1. Bund
– Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
– Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

2.2. Kanton
– Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)

Wahl- und Abstimmungsausschüsse
Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss (WAA) Sämtliche 25 Mitglieder werden aufgeboten. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses abgedeckt.
Spezial Wahlausschuss (SpezWA) und ausserordentlicher Wahlausschuss (a.o. WAA)
Auf die Einsetzung des Spezial Wahlausschusses und eines ausserordentlichen Ausschusses wird verzichtet. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses erledigt.

Allgemeine Hinweise für alle Stimmberechtigten
Geltende Hygiene- und Abstandsregeln infolge der Coronavirus-Krise
Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe an der Urne die am Abstimmungssonntag geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und halten Sie sich beim Gang in die Abstimmungslokale an die Anweisungen (Beschilderung, Bodenmarkierung etc.) der Gemeindebehörde. In den Abstimmungslokalen stehen Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken zur Verfügung. Besonders gefährdeten Personen (Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen) wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.

Öffnungszeiten Abstimmungs- und Wahllokal
Das Gemeindehaus am Höchhusweg 5 und das Schulhaus Sonnenfeld an der Sonnenfeldstrasse 10 sind für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet: Abstimmungs- und Wahllokal Gemeindehaus, Höchhusweg 5 Sonntag, 26. September, 9.30 bis 11.30 Uhr Abstimmungs- und Wahllokal Schulhaus Sonnenfeld, Sonnenfeldstrasse 10 Sonntag, 26. September, 9.30 bis 11.30 Uhr

Damit die Abstimmungslokale pünktlich geschlossen werden können und mit der Ausmittlung rasch möglichst begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, die Abstimmungslokale rechtzeitig, das heisst nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen. Beachten Sie bitte, dass es infolge der Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu Wartezeiten vor und in den beiden Abstimmungslokalen kommen kann.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Sie ist aber an folgende Formvorschriften gebunden:

Weisungen für die briefliche Stimmabgabe

Diese sind auf dem Wahl- und Abstimmungskuvert und dem Stimmrechtsausweis detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie insbesondere zu beachten, dass der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben werden muss, da die Stimmabgabe sonst ungültig ist. Ebenfalls muss das offizielle Zustell- und Antwortkuvert verwendet werden.

Stimmabgabe
Leider kommt es vor, dass Wahl- und Abstimmungskuverts nach dem offiziellen Eingabeschluss entweder
– bei der Post oder
– beim speziell bezeichneten Briefkasten der
Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden.

Geben Sie Ihre briefliche Stimme rechtzeitig ab, indem Sie
– das Wahl- und Abstimmungskuvert bis spätestens Sonntag, 26. September, 9.30 Uhr, in den von der Gemeindeverwaltung bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses am Höchhusweg 5 einwerfen;
– das Stimmkuvert unfrankiert rechtzeitig der Post übergeben. Damit das Kuvert termingerecht bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, muss dieses spätestens am Dienstagabend, 21. September (B-Post), bzw. Donnerstagabend, 23. September (A-Post) bei einer Schweizer Poststelle aufgegeben werden.

Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt die Gemeinde. A-Post-Sendungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

E-Voting
Bis auf Weiteres steht sämtlichen Auslandbernerinnen und Auslandbernern für die Teilnahme an den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen der elektronische Stimmkanal nicht mehr zur Verfügung.

Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 4. September per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 24. September, 17.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 21. September, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 26. September aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung der Einwohnerkontrolle das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.

Information zum Wahlergebnis Gemeindepräsidium
Das Ergebnis der Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums wird am Wahlsonntag, 26. September, ab ca. 14.45 Uhr auf der Website der Gemeinde Steffisburg (www.steffisburg.ch; Startseite «Aktuelles») publiziert. Für die Medien, die Kandidaten und die Parteivertretungen findet im Gemeindehaus eine Medienkonferenz statt. Diese erhalten eine persönliche Einladung.
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat


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