Erwahrung Wahlergebnis vom 26. September 2021

  21.10.2021 , Steffisburg

Gestützt auf Art. 16 bzw. Art. 40 Abs. 6 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 hat der Gemeinderat das Ergebnis zur Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der laufenden Legislatur (bis 31. Dezember 2022) nach dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist erwahrt. Das Wahlergebnis ist somit rechtskräftig.
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat


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