Feuerwehrverordnung; 2. Teilrevision
07.10.2021 , SteffisburgDer Gemeinderat hat am 14. September 2020 im Rahmen der 2. Teilrevision die Änderung von Art. 12 (Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe von 9,0% auf 10,5%) der Feuerwehrverordnung vom 27. Oktober 2014 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg
