Gebührentarif zum Abfall reglement; 4. Teilrevision
07.10.2021 , SteffisburgDer Gemeinderat hat am 13. September 2021 die Grundgebühr von Fr. 18.– auf neu Fr. 20.– pro Entsorgungseinheit und Jahr (exklusive Mehrwertsteuer) festgelegt. Dies im Rahmen der 4. Teilrevision zum Gebührentarif zum Abfallreglement vom 17. August 1992. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg
