Ergänzende Öffentliche Planauflage mit Baubewilligung

  04.11.2021 , Steffisburg

Überbauungsordnung Nr. 95 Erschliessung Hodelmatte mit Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Die öffentliche Auflage erfolgt, gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1), Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1).

1. Überbauungsordnung Nr. 95 (unverändert gegenüber der Auflage vom 17. Oktober bis 18. November 2019)
– Überbauungsplan 1:500
– Erläuterungsbericht
2. Baugesuch (unverändert gegenüber der Auflage vom 17. Oktober bis 18. November 2019)

Gesuchsteller/in: Einwohnergemeinde Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Projektverfasser/in: Bührer + Dällenbach Ingenieure AG, Höchhusweg 6, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau Erschliessungsstrasse Hodelmatte.

Parzellen Nr.: 4569 und 109.

Koordinaten: 2 614 455 / 1 179 893.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Zone A.

Beanspruchte Nutzungszonen: ZPP T Au/Hodelmatte, ZPP U Stockhornstrasse, Landwirtschaftszone.

Beanspruchte Bewilligungen: Gewässerschutzbewilligung.

Hinweis: Bei der Profilierung wurden Erleichterung nach Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Tiefbau/Umwelt, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: Von Donnerstag, 28. Oktober bis Montag, 29. November 2021.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch sowie Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Tiefbau/Umwelt, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Einspracheverhandlungen: Die Einspracheverhandlungen werden in den Kalenderwochen 48 und 49 durchgeführt.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen, welche im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage vom 17. Oktober bis 18. November 2019 eingereicht wurden, bleiben aufrechterhalten.

Während der Auflagefrist kann nur gegen das Baugesuch der UeO Nr. 95 Erschliessung Hodelmatte nach Art. 88 Abs. 6 BauG bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Tiefbau/Umwelt, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Gegen die Überbauungsordnung kann nicht mehr Einsprache erhoben werden.
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat


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