Öffentliche Planauflage

  04.11.2021 , Steffisburg

Geringfügige Änderung des Baureglements nach Art. 122 Abs. 7 BauV, bedeutende Einund Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision). Anpassung von Art. 59 des Baureglements für die Zone mit Planungspflicht ZPP T Au/Hodelmatte und die ZPP U Stockhornstrasse
Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: Von Donnerstag 28. Oktober bis Montag, 29. November 2021.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch sowie Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung bei der vorgenannten Adresse schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind im Doppel einzureichen.

Die Auflageakten können ab Beginn der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www.steffisburg.ch) sowie der Ortsplanungsrevision (zukunftsraum.steffisburg. ch) eingesehen werden.
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat


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