Verordnung Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz; 2. Teilrevision vom 6. Dezember

  16.12.2021 , Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 6. Dezember 2021 im Rahmen der 2. Teilrevision die Änderung (Buchstabe c) bzw. Ergänzung (Buchstabe f) von Art. 4 der Verordnung Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz vom 9. Mai 2016 genehmigt. Die Teilrevision tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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