Verordnung über den Hilfsfonds der Gemeinde Steffisburg; 1. Teilrevision

  02.12.2021 , Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 22. November 2021 im Rahmen der 1. Teilrevision die ersatzlose Aufhebung von Art. 3 Absatz 2 der Verordnung über den Hilfsfonds der Gemeinde Steffisburg vom 19. Dezember 2005 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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