Wahl, Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 3. Dezember 2021

  09.12.2021 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 22. Oktober 2021; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Orientierung der AGPK über den Schlussbericht im Zusammenhang mit dem Prüfungsthema 2021 «Die Zusammenarbeit der Gemeinde Steffisburg mit externen Partnern»; Kenntnisnahme
4. Aufsichts- und Geschäftsprüfungskommission (AGPK); Ersatzwahl für Jakob Reto (SVP); Wahl von Altorfer Christa (SVP), Schafrainweg 2
5. Finanzen: Finanzplanung 2022–2026; Kenntnisnahme
6. Finanzen: Budget 2022, Steueranlage und Liegenschaftssteueransatz; Genehmigung
7. Hochbau/Planung / Präsidiales: Ortsplanungsrevision (OPLA) 2016/2020;
Beschlussfassung über das Gesamtpaket der baurechtlichen Grundordnung sowie Genehmigung Botschaft (z. H. Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022) wie folgt:
1. Die Revision der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus:
1.1 Gemeindebaureglement
1.2 Zonenpläne Nord und Süd
1.3 Schutzzonenplan
1.4 Zonenpläne Gewässerraum Nord und Süd wird genehmigt.
2. Von den Einsprachen wird Kenntnis genommen.
3. Dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern werden die aufrechterhaltenen Einsprachen zur Ablehnung beantragt.
4. Die Abstimmungsbotschaft zur Vorlage «Revision der Ortsplanung» (Revision der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus Gemeindebaureglement, Zonenpläne Nord und Süd, Schutzzonenplan sowie Zonenpläne Gewässerraum Nord und Süd) wird genehmigt
und zuhanden der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022 freigegeben. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Botschaft im Nachgang zur GGR-Sitzung vom 3. Dezember 2021 drucktechnisch noch gemäss den CI-Vorgaben aufbereitet wird.
5. Die Revision der baurechtlichen Grundordnung gemäss Ziffer 1 vorstehend ist gemäss den Bestimmungen in Art. 37 der kantonalen Gemeindeverordnung während 30 Tagen vor dem Beschluss durch die Stimmberechtigten im Rahmen der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022 öffentlich aufzulegen. Der Beginn der öffentlichen Auflage sowie Ort und Zeit sind vorgängig zu publizieren.
6. Die Inkraftsetzung der Revision der baurechtlichen Grundordnung gemäss Ziffer 1 vorstehend ist nach der rechtskräftigen Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung zu publizieren.
7. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

8. Postulat der glp/Die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Tempo 30 in der Nacht» (2021/12); Ablehnung des Postulats.
9. Postulat der SP-Fraktion betr. «Waschen am Mittag ohne Stromunterbruch» (2021/13); Annahme des Postulats und gleichzeitige Abschreibung als erfüllt.
10. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründung
10.1 Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Erweiterte Nutzung Badi-Steffisburg» (2021/16)
11. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
12. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme
13. Verabschiedung Jürg Marti, Gemeindepräsident

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Das Geschäft Nr. 7 unterliegt nach Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeabstimmung. Diese findet am 13. Februar 2022 statt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft Nr. 4 innert 10 Tagen nach der Wahl und für die übrigen Geschäfte innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 6. Dezember 2021

Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales


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