Gemeindeabstimmung vom 13. Februar

  06.01.2022 , Steffisburg

Am 13. Februar kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Bund
– Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
– Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
– Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
– Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Kanton
– Änderung vom 16. Juni 2021 des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG)

Gemeinde
Abgestimmt wird über folgende Vorlage:

Revision der Ortsplanung
Revision der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus
– dem Gemeindebaureglement
– den Zonenplänen Nord und Süd
– dem Schutzzonenplan
– den Zonenplänen Gewässerraum Nord und Süd

Der Abstimmungstext lautet:
Die Einwohnergemeinde Steffisburg
– gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung vom 3. März 2002
– auf Antrag des Grossen Gemeinderates beschliesst:
1. Die Revision der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus
a) dem Gemeindebaureglement,
b) den Zonenplänen Nord und Süd,
c) dem Schutzzonenplan,
d) den Zonenplänen Gewässerraum Nord und Süd, wird angenommen
2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 3. Dezember 2021 mit 29 zu 1 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gutgeheissen.

Der Grosse Gemeinderat empfiehlt die Vorlage anzunehmen.

Aktenauflage
Die nachstehenden Akten (rechtlich massgebend) zu diesem Geschäft liegen bis am Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf:
– Gemeindebaureglement
– Zonenpläne Nord und Süd
– Schutzzonenplan
– Zonenpläne Gewässerraum Nord und Süd
– Erläuterungsbericht

Die Akten sind ebenfalls auf der Gemeindehomepage www.steffisburg.ch und auf der Homepage der Ortsplanungsrevision zukunfts raum.steffisburg.ch/de/ publiziert.

Abstimmungsausschuss
Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss Sämtliche 25 Mitglieder werden aufgeboten. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses abgedeckt.

Ausserordentlicher Ausschuss für Zählarbeiten und Ausmittlung
Auf die Einsetzung eines ausserordentlichen Ausschusses für Zählarbeiten und Ausmittlung wird verzichtet. Die Arbeiten werden durch die Mitglieder des ständigen Ausschusses erledigt.

Allgemeine Hinweise für alle Stimmberechtigten
Geltende Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund der Coronavirus-Krise Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe an der Urne die am Abstimmungssonntag geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und halten Sie sich beim Gang in die Abstimmungslokale an die Anweisungen (Beschilderung, Bodenmarkierung usw.) der Gemeindebehörde. In den Abstimmungslokalen stehen Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken zur Verfügung. Besonders gefährdeten Personen (Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen) wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.

Öffnungszeiten Abstimmungslokale
Das Gemeindehaus am Höchhusweg 5 und das Schulhaus Sonnenfeld an der Sonnenfeldstrasse 10 sind für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet:

Abstimmungs- und Wahllokal
– Gemeindehaus, Höchhusweg 5
Sonntag, 13. Februar, 9.00–10.00 Uhr
– Schulhaus Sonnenfeld, Sonnenfeldstr. 10
Sonntag, 13. Februar, 9.00–10.00 Uhr

Damit die Abstimmungslokale pünktlich geschlossen werden können und mit der Ausmittlung rasch möglichst begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, die Abstimmungslokale rechtzeitig, d. h. nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen. Beachten Sie bitte, dass es infolge der Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu Wartezeiten vor und in den beiden Abstimmungslokalen kommen kann.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Sie ist aber an folgende Formvorschriften gebunden:

Weisungen für die briefliche Stimmabgabe
Diese sind auf dem Stimmkuvert detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie insbesondere zu beachten, dass die Ausweiskarte eigenhändig unterschrieben werden muss, da die Stimmabgabe sonst ungültig ist. Ebenfalls muss das offizielle Zustell- und Antwortkuvert verwendet werden.

Stimmabgabe Leider kommt es vor, dass Stimmkuverts nach dem offiziellen Eingabeschluss entweder
– bei der Post oder
– beim speziell bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden.

Geben Sie Ihre briefliche Stimme rechtzeitig ab, indem Sie
– das Stimmkuvert bis spätestens Sonntag, 13. Februar, 9.00 Uhr, in den von der Gemeindeverwaltung bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses am Höchhusweg 5 einwerfen;
– das Stimmkuvert unfrankiert rechtzeitig der Post übergeben. Damit das Kuvert termingerecht bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, muss dieses spätestens am Dienstagabend, 8. Februar (B-Post), bzw. Donnerstagabend, 10. Februar (A-Post) bei einer Schweizer Poststelle aufgegeben werden.

Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt die Gemeinde. A-Post-Sendungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

E-Voting
Bis auf Weiteres steht sämtlichen Auslandbernerinnen und Auslandbernern der elektronische Stimmkanal nicht mehr zur Verfügung.

Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 22. Januar per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 11. Februar, 17.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 8. Februar, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 13. Februar aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung der Einwohnerkontrolle das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.

Information zum Ergebnis der Gemeindeabstimmung
Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung wird am Sonntag, 13. Februar, um circa 14.30 Uhr, auf der Website der Gemeinde (www.steffisburg.ch; Startseite unter «Aktuelles») publiziert.
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat


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