Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar

  17.02.2022 , Steffisburg

Gemäss den Bestimmungen in Art. 6 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 und Art. 15 Abs. 8 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997, wird das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022 hiermit bekannt gegeben:

Abstimmungsvorlage Revision der Ortsplanung
Revision der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus
– dem Gemeindebaureglement
– den Zonenplänen Nord und Süd
– dem Schutzzonenplan
– den Zonenplänen Gewässerraum Nord und Süd

Abstimmungsergebnis
Zahl der im Stimmregister eingetragenen Stimmberechtigten 11 849
Zahl der eingelangten Ausweiskarten 5 961
Gesamtzahl der eingelangten
Stimmzettel 5 503
Nicht in Betracht fallende
Stimmen (leer/ungültig) 108
Zahl der in Betracht fallenden (gültigen) Stimmen 5 395
Zahl der JA-Stimmen 2 723
Zahl der NEIN-Stimmen 2 672

Die Vorlage wurde somit angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 46,44%.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen den Verlauf der Abstimmungsverhandlungen sind, gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 und Art. 58 ff. des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997, innert 30 Tagen an das Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Urnengang, d. h. am 14. Februar 2022, zu laufen.

Steffisburg, 13. Februar 2022
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat


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