Erwahrung Abstimmungsergebnis vom 13. Februar

  31.03.2022 , Steffisburg

Gestützt auf Art. 16 und Art. 40 Abs. 6 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 hat der Gemeinderat das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022 zur Abstimmungsvorlage Revision der baurechtlichen Grundordnung (bestehend aus dem Gemeindebaureglement, den Zonenplänen Nord und Süd, dem Schutzzonenplan, den Zonenplänen Gewässerraum Nord und Süd) nach dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist erwahrt. Das Abstimmungsergebnis ist somit rechtskräftig.

Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat


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