Ortsplanungsrevision; bedeutende Ein- und Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision) ZPP T Au/Hodelmatte und ZPP U Stockhornstrasse
17.03.2022 , SteffisburgGeringfügige Änderung des Baureglements Art. 59; Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985.
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Steffisburg hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 14. März 2022 beschlossen. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinde Steffisburg Gemeinderat
