Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 17. Juni

  23.06.2022 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 29. April 2022; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Tiefbau/Umwelt: Wasserversorgung Region Thun (WARET AG); Übertragung und Integration der Primäranlagen der Net-Zulg AG in die Wasserversorgung Region Thun AG; Zustimmung gemäss Art. 10 Abs. 3 und 4 des Reglements über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und Energie; Rückweisung des Geschäfts an den Gemeinderat zur Neubeurteilung.
4. Tiefbau/Umwelt: Hubelweg; Sanierung Strassenbau und Werkleitungen; Bewilligung Verpflichtungskredit von Fr. 400 000.– für die Projektierung und die Bauarbeiten; das Geschäft wurde aus Zeitgründen infolge anschliessender Jubiläumsfeier 75 Jahre GGR Steffisburg auf die GGR-Sitzung vom 26. August 2022 zurückgestellt.
5. Hochbau/Planung: Neubau Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau; Bewilligung Verpflichtungskredit von brutto Fr. 20 940 000.– sowie Genehmigung und Freigabe Abstimmungsbotschaft (z.H. Gemeindeabstimmung 25. September 2022). Beschlussfassung wie folgt:
− Für den Neubau der Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 20 940 000.– inkl. 7,7% MwSt. zulasten der Investitionsrechnung bewilligt.
− Es werden Beiträge Dritter von Fr.  1 450 000.– erwartet. Diese sind nicht verbindlich zugesichert. Die zu finanzie
renden Nettokosten betragen somit voraussichtlich Fr. 19 490 000.–. Die Finanzierung erfolgt grösstenteils über neue Fremdmittel im Rahmen der allgemeinen Liquiditätsbewirtschaftung. − Das Bauvorhaben und die Folgekosten von jährlich Fr. 1 965 000.– gehen zulasten des Allgemeinen Haushalts (Steuerhaushalt). Das Projekt ist im Finanzplan vom Sommer 2021 mit netto Fr. 19 600 000.– enthalten. Die Finanzierung aller geplanten Investitionsprojekte der Jahre 2022 bis 2027 und auch der anstehende, zwingend notwendige Werterhalt der bestehenden Schulinfrastrukturen sind noch nicht sichergestellt und erfordern entsprechende Massnahmen.
− Die Abstimmungsbotschaft für die Gemeindeabstimmung vom 25. September 2022 zum Thema «Neubau Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau; Verpflichtungskredit von Fr. 20 940 000.–» wird freigegeben. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Botschaft im Nachgang zur GGR-Sitzung vom 17. Juni 2022 drucktechnisch noch gemäss den CI-Vorgaben aufbereitet wird. − Die Genehmigung des Verpflichtungskredits gemäss Ziffer 1 vorstehend ist gemäss den Bestimmungen in Art. 37 der kantonalen Gemeindeverordnung während 30 Tagen vor dem Beschluss durch die Stimmberechtigten im Rahmen der Gemeindeabstimmung vom 25. September 2022 öffentlich aufzulegen. Der Beginn der öffentlichen Auflage sowie Ort und Zeit sind vorgängig zu publizieren.
− Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.
6. Postulat der SP-Fraktion betr. «Schwimmunterricht in der Schule» (2022/03); Behandlung; das Geschäft wurde aus Zeitgründen infolge anschliessender Jubiläumsfeier 75 Jahre GGR Steffisburg auf die GGR-Sitzung vom 26. August 2022 zurückgestellt.
7. Interpellation der SP-Fraktion betr. «Arbeitsgrundsätze bei Firmen auf dem Gemeindegebiet» (2022/04); Der Interpellant Matthias Döring (SP) erklärte: befriedigt.
8. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen.
9. Einfache Anfragen; das Geschäft wurde aus Zeitgründen infolge anschliessender Jubiläumsfeier 75 Jahre GGR Steffisburg auf die GGR-Sitzung vom 26. August 2022 zurückgestellt.
10. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Das Geschäft Nr. 5 unterliegt nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung der Gemeindeabstimmung. Diese findet am 25. September statt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 20. Juni 2022
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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