Verordnung über Spezialentschädigungen; 5. Teilrevision

  23.06.2022 , Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 13. Juni im Rahmen der 5. Teilrevision verschiedene Änderungen im allgemeinen Personalbereich in den Ziffern 202.903, 203.303, 206.6 und 206.8 sowie bei den «Abteilungsbezogenen Entschädigungen» in den Abteilungen Präsidiales (301), Hochbau/Planung (303), Tiefbau/Umwelt (304), Bildung (305) und Sicherheit (307) der Verordnung über Spezialentschädigungen vom 11. Oktober 2010 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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