Gemeindeabstimmung vom 25. September 2022

  18.08.2022 , Steffisburg

Am Sonntag, 25. September kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Bund
– Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
– Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
– Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
– Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Kanton
– Änderung der Kantonsverfassung (Stimmrechtsalter 16)

Gemeinde
Abgestimmt wird über folgende Vorlage:
Neubau Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 20 940 000.–

Der Abstimmungstext lautet:
Die Einwohnergemeinde Steffisburg – gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 – auf Antrag des Grossen Gemeinderates beschliesst:
1. Für den Neubau der Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau mit einer Dreifachhalle, Einstellhalle kombiniert mit einer Zivilschutzanlage sowie Fussballfeld, Allwetterplatz und Leichtathletikanlage wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 20 940 000.– (inkl. 7,7% MWST) bewilligt.

2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 17. Juni 2022 mit 26 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gutgeheissen.

Der Grosse Gemeinderat empfiehlt die Vorlage anzunehmen.

Aktenauflage
Die nachstehenden Akten (rechtlich massgebend) zu diesem Geschäft liegen bis am Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf:
– Bericht vom 29. Juni 2020 des Beurteilungsgremiums
– Plandokumentation Abstimmungsprojekt vom April 2022 der Rykart Architekten AG Die Akten sind ebenfalls auf der Gemeindehomepage www.steffisburg.ch publiziert.

Abstimmungsausschuss
Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss Sämtliche 25 Mitglieder werden aufgeboten. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses abgedeckt.
Ausserordentlicher Ausschuss für Zählarbeiten und Ausmittlung
Auf die Einsetzung eines ausserordentlichen Ausschusses für Zählarbeiten und Ausmittlung wird verzichtet. Die Arbeiten werden durch die Mitglieder des ständigen Ausschusses erledigt.

Allgemeine Hinweise für alle Stimmberechtigten

Öffnungszeiten Abstimmungslokale
Das Gemeindehaus am Höchhusweg 5 und das Schulhaus Sonnenfeld an der Sonnenfeldstrasse 10 sind für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet:

Abstimmungs- und Wahllokal
Gemeindehaus, Höchhusweg 5
Sonntag, 25. September, 9.00–10.00 Uhr
Schulhaus Sonnenfeld, Sonnenfeldstrasse 10
Sonntag, 25. September, 9.00–10.00 Uhr

Damit die Abstimmungslokale pünktlich geschlossen werden können und mit der Ausmittlung rasch möglichst begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, die Abstimmungslokale rechtzeitig, d. h. nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Sie ist aber an folgende Formvorschriften gebunden:

Weisungen für die briefliche Stimmabgabe
Diese sind auf dem Stimmkuvert detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie insbesondere zu beachten, dass die Ausweiskarte eigenhändig unterschrieben werden muss, da die Stimmabgabe sonst ungültig ist. Ebenfalls muss das offizielle Zustell- und Antwortkuvert verwendet werden.

Stimmabgabe
Leider kommt es vor, dass Stimmkuverts nach dem offiziellen Eingabeschluss entweder
– bei der Post oder
– beim speziell bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden.

Geben Sie Ihre briefliche Stimme rechtzeitig ab, indem Sie
– das Stimmkuvert bis spätestens am Sonntag, 25. September, 9.00 Uhr, in den von der Gemeindeverwaltung bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses am Höchhusweg 5 einwerfen;
– das Stimmkuvert unfrankiert rechtzeitig der Post übergeben. Damit das Kuvert termingerecht bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, muss dieses spätestens am Dienstagabend, 20. September (B-Post), bzw. Donnerstagabend, 22. September (A-Post) bei einer Schweizer Poststelle aufgegeben werden.

Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt die Gemeinde. A-Post-Sendungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

E-Voting
Bis auf Weiteres steht sämtlichen Auslandbernerinnen und Auslandbernern der elektronische Stimmkanal nicht zur Verfügung.

Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 3. September per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 23. September, 17.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 20. September, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 25. September aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung der Einwohnerkontrolle das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.

Information zu dem Ergebnis der Gemeindeabstimmung
Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung wird am Sonntag, 25. September, um circa 14.30 Uhr auf der Website der Gemeinde (www.stef fisburg.ch; Startseite unter «Aktuelles») publiziert.

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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