Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 26. August

  01.09.2022 , Steffisburg

2. Tiefbau/Umwelt: Wasserversorgung Region Thun (WARET AG); Übertragung und Integration der Primäranlagen der Net-Zulg AG in die Wasserversorgung Region Thun AG; Zustimmung gemäss Art. 10 Abs. 3 und 4 des Reglements über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und Energie; 2. Lesung nach Rückweisung des Geschäftes im Grossen Gemeinderat vom 17. Juni 2022 mit Beschlussfassung wie folgt: Der Übertragung der Primäranlagen der Wasserversorgung der Gemeinde Steffisburg an die Wasserversorgung Region Thun (WARET) AG wird zugestimmt.
3. Tiefbau/Umwelt: Hubelweg; Sanierung Strassenbau und Werkleitungen; Bewilligung Verpflichtungskredit von Fr. 400 000.– für die Projektierung und die Bauarbeiten.
4. Postulat der SP-Fraktion betr. «Schwimmunterricht in der Schule» (2022/03); Annahme des Postulats.
5. Protokoll der Sitzung vom 17. Juni 2022; Genehmigung
6. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
7. Hochbau/Planung: Schulanlage Erlen; Erlenstrasse; Anschluss an das Fernwärmenetz der NetZulg AG; Bewilligung Gesamtkosten von Fr. 210 000.– zulasten Erfolgsrechnung 2022
8. Neue parlamentarische Vorstösse;Bekanntgabe und Begründungen
8.1 Motion der EVP/EDU-Fraktion betr. «Regionale Energien fördern» (2022/ 07)
8.2 Überparteiliches dringliches Postulat betr. «Eröffnung einer Kollektivunterkunft am Standort Untere Mühle der Esther-Schüpbach-Stiftung» (2022/08)
8.3 Postulat der glp/Die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Camper Abstellplatz auf Raum 5» (2022/09)
8.4 Interpellation der SP-Fraktion betr. «Standards und Schutz von zahlbarem Wohnraum» (2022/10)
9. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
10. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 29. August 2022
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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