Öffentliche Bekanntmachung
29.09.2022 , SteffisburgErlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet Schwäbis (Parzellen Steffisburg [Steffisburg] Gbbl-Nrn. 777 und 358)
Der Gemeinderat von Steffisburg hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, beschlossen, ein Teilgebiet des Schwäbis mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen. Betroffen sind folgende Parzellen im vorgenannten Perimeter: Parzellen Steffisburg (Steffisburg) Gbbl Nr. 777 und 358 («Cremo-Areal»).
Der Gemeinderat beabsichtigt, für den bezeichneten Perimeter die geltenden grundeigentümerverbindlichen Bau- und Nutzungsvorschriften zu überprüfen und soweit erforderlich neu zu erlassen. Gestützt auf das Raumentwicklungskonzept (REK) 2035 und die Bezeichnung des Perimeters als Umstrukturierungsgebiet im Rahmen der Ortsplanungsrevision soll sichergestellt werden, dass im Perimeter ein qualitätsvolles, dichtes Wohnund Arbeitsgebiet entsteht.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Perimeter nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflagefrist: Von Freitag, 23. September bis und mit Montag, 24. Oktober.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch sowie Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Eingabestelle und -adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht recht- oder zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg einzureichen.
Steffisburg, 19. September 2022
Gemeinderat Steffisburg
