Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 2. Dezember 2022

  08.12.2022 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 21. Oktober 2022; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Orientierung der AGPK über den Schlussbericht im Zusammenhang mit dem Prüfungsthema 2022 «Ortsplanung – RAUM 5»; Kenntnisnahme
4. Finanzen: Wahl Revisionsorgan für die Prüfung der Jahresrechnungen 2023 bis 2026; Auftragserteilung an ROD Treuhand AG, Urtenen-Schönbühl mit einem Kostendach von Fr. 21 500.–.
5. Finanzen: Finanzplanung 2023–2027; Kenntnisnahme
6. Finanzen: Budget 2023, Steueranlage und Liegenschaftssteueransatz; Genehmigung wie folgt: Im Jahr 2023 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben: a) auf den Gegenständen der Staatssteuer das 1,62-fache der gesetzlichen Einheitsansätze (unverändert) b) eine Liegenschaftssteuer von 1,2‰ der amtlichen Werte (unverändert)
7. Soziales: Fachstelle für Gesellschaft; Evaluation Pilotphase, Entscheid über definitive Einführung des Angebots und unbefristete Stellenschaffung; Definitive Einführung einer Fachstelle für Gesellschaft. Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Gesamtkosten von brutto Fr. 156 000.– (Basis Budget 2023).
8. Präsidiales und Finanzen: Raum 5; Wirtschaftsförderungsmassnahmen; Bewilligung Verpflichtungskredit zulasten der Erfolgsrechnung von Fr. 2,3 Mio. Beschlussfassung wie folgt:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Marktpreis für die Baurechtsparzellen pro m2 Bodenfläche gemäss Schatzung Fr. 526.– beträgt. Der Gesamtwert der gemeindeeigenen Baurechtsparzellen beträgt somit bei einer Gesamtfläche von 27 056 m2 Fr. 14 231 456.–.
2. Die Kompetenz gemäss Gemeindeordnung Art. 58 Abs. 1 Bst. c wird für den Abschluss der Baurechtsverträge im Raum 5 (Baufelder 1, 2, 3 und 5) an den Gemeinderat delegiert. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die entsprechenden Baurechtsverträge abzuschliessen.
3. Für Wirtschaftsförderungsmassnahmen der Baurechtsparzellen des Entwicklungsstandortes Raum 5 wird ein Verpflichtungskredit zulasten der Erfolgsrechnung, Funktion 8500 (Industrie, Gewerbe, Handel) von maximal Fr. 2 300 000.– bewilligt.
Der Gemeinderat wird ermächtigt, im Einzelfall Wirtschaftsförderungsmassnahmen für die Baufelder 1, 2, 3 und 5 unter folgenden Rahmenbedingungen zu gewähren:
– Minderverzinsung von maximal 1% gegenüber den übrigen Baurechtsverträgen der Gemeinde (Musterklauseln) für maximal 10 Jahre ab Beginn des Baurechtsvertrages, längstens jedoch bis 31. Dezember 2035 und/oder
– Reduktion des Preises pro m2 Bodenfläche um maximal Fr. 126.– auf Fr. 400.–, längstens bis 31. Dezember 2035, unabhängig des Beginns des Baurechtsvertrages;
– Auf 1. Januar 2036 wird durch die Einwohnergemeinde Steffisburg ein neues Marktwertgutachten für die Bestimmung des dannzumaligen Bodenwerts in Auftrag gegeben, welches als Basis für den künftigen Preis pro m2 Bodenfläche gilt.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bis zum Abschluss der Baurechtsverträge auf diesem Finanzvermögen weiterhin keine Rendite erzielt wird und der Allgemeine Haushalt mit Folgekosten belastet wird.
5. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 51 Abs. 1 Bst. abis der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.
6. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

9. Bildung: Volksschule; Schülertransporte Schwendibach; Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredits von Fr. 90 000.–
10. Tiefbau/Umwelt: Sanierung Schmutzwasserleitung Glättemühle; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 2. Dezember 2016; Kenntnisnahme
11. Tiefbau/Umwelt: Spielplatzkonzept; Öffentliche Spielplätze; Spielplatz Flühli; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 3. Mai 2019; Kenntnisnahme
12. Tiefbau/Umwelt: Werkhof; Ersatz Mercedes G270 CDI; Beschaffung Kommunalfahrzeug; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 19. März 2021; Kenntnisnahme
13. Sicherheit: Feuerwehr; Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF); Abrechnung Verpflichtungskredit vom 19. Juni 2020; Kenntnisnahme
14. Sicherheit: Parkplatzbewirtschaftung; Einführung über ganzes Gemeindegebiet; Abrechnung Gesamtkredit vom 19. Juni 2020; Kenntnisnahme
15. Motion der EVP/EDU-Fraktion betr. «Regionale Energien fördern» (2022/07); Ablehnung der Motion
16. Postulat der glp/Die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Camper Abstellplatz auf Raum 5» (2022/09); Ablehnung des Postulats
17. Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Nutzung Zulg für Freizeitaktivitäten» (2019/03); Abschreibung als erfüllt
18. Postulat der FDP/glp-Fraktion betr. «Höhe der Mitgift des Kantons zur Holzbrücke» (2016/09); Abschreibung als erfüllt
19. Postulat der FDP-Fraktion betr. «Gefahrenkarte» (2011/03); Abschreibung als erfüllt
20. Postulat der FDP-Fraktion betr. «Massnahmen Gefahrenkarte: Sicherheit und Finanzen pflegen» (2010/21); Abschreibung als erfüllt
21. Interpellation der SP-Fraktion betr. «Standards und Schutz von zahlbarem Wohnraum» (2022/10); Der Interpellant Sebastian Rüthy (SP) erklärte: befriedigt
22. Interpellation der FDP-Fraktion betr. «Risikoszenarien/Stromversorgungssicherheit in der Gemeinde Steffisburg» (2022/14); Thomas Rothacher erklärte stellvertretend für die Interpellantin Monika Brandenberg (FDP): befriedigt
23. Interpellation der FDP-Fraktion betr. «Projekte in Steffisburg» (2022/15); Die Interpellantin Rosette Rohrbach (FDP) erklärte: befriedigt
24. Interpellation der glp/Die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung – Einnahmen/Ausgaben der Parkuhren und elektronischen Zahlungssystemen» (2022/17); Der Interpellant Reto Neuhaus (glp) erklärte: befriedigt
25. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen 25.1 Motion der EVP/EDU-Fraktion betr. «Verzicht auf eine Gebührenerhöhung Abfall» (2022/18)
25.2 Motion der SVP-Fraktion und Mitunterzeichnende betr. «Aufhebung des Reglements über Ausbildungsbeiträge» (2022/19)
26. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
27. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme
28. Mutationen im Rat; Kenntnisnahme und Verabschiedung von Ratsmitgliedern

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Referendumsrecht
Das Geschäft Nr. 8 unterliegt dem fakultativen Referendum nach Art. 37 und 51 Abs. 1 Bst. abis der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 5. Dezember 2022
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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