Gemeindewahlen vom 27. November; Erwahrung Wahlergebnisse

  15.12.2022 , Steffisburg

Gestützt auf Art. 16 und Art. 40 Abs. 6 des Reglements über die politischen Rechte hat der Gemeinderat die Wahlergebnisse vom 27. November 2022 gemäss den Wahlprotokollen für den Grossen Gemeinderat, den Gemeinderat sowie das Gemeindepräsidium nach dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist von 10 Tagen erwahrt (verbindlich erklärt). Die Wahlergebnisse sind damit rechtskräftig.

Die Wahlprotokolle können bei der Abteilung Präsidiales, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, eingesehen oder bezogen werden. Sämtliche Ergebnisse sind ebenfalls unter der Rubrik Politik / Verwaltung, Wahlen, auf der Website www.steffisburg.ch abrufbar.
Der Gemeinderat


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