Personalverordnung; 5. Teilrevision
08.12.2022 , SteffisburgDer Gemeinderat hat am 28. November 2022 im Rahmen der 5. Teilrevision verschiedene Anpassungen in den Art. 4 Abs. 1, Art. 22 und Art. 29 der Personalverordnung vom 15. April 2013 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg
