Organisationsverordnung; 7. Teilrevision
02.02.2023 , SteffisburgDer Gemeinderat hat am 23. Januar 2023 im Rahmen der 7. Teilrevision verschiedene Anpassungen in den Art. 27, 31, 52, 58 sowie in den Anhängen 1 und 3 der Organisationsverordnung vom 16. Dezember 2013 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. März 2023 in Kraft.
Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
