Genehmigung und Inkraftsetzung

  06.04.2023 , Steffisburg

Bedeutende Ein- und Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision) und Änderung Schutzzonenplan im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 «Glockenthal» sowie Überbauungsordnung Nr. 95 «Erschliessung Hodelmatte» inkl. Baugesuch für den Neubau Erschliessungsstrasse Hodelmatte

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigen am 27. September 2020 beschlossenen bedeutenden Einund Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision) und die Änderung Schutzzonenplan im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 «Glockenthal» sowie die Überbauungsordnung Nr. 95 «Erschliessung Hodelmatte» inkl. Baugesuch für den Neubau Erschliessungsstrasse Hodelmatte in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. Februar 2023 genehmigt.

Die bedeutenden Ein- und Aufzonungen, die Änderung Schutzzonenplan sowie die Überbauungsordnung mit Baugesuch treten mit Datum der Genehmigung in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Einsichtnahme offen.

Gemeinderat Steffisburg


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