Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 28. April 2023

  04.05.2023 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 17. März 2023; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Präsidiales: Verwaltungsbericht 2022; Genehmigung Interessierte können den Verwaltungsbericht 2022 unter www.steffisburg.ch herunterladen oder bei der Abteilung Präsidiales physisch beziehen.
4. Finanzen: Jahresrechnung 2022; Genehmigung
5. Bildung: Ersatz Schulverwaltungssoftware; Bewilligung eines Verpflichtungskredites zulasten der Erfolgsrechnung von einmalig Fr. 93 000.– sowie jährlich wiederkehrend Fr. 25 000.–
6. Präsidiales: Stiftung Höchhus; Grundsatzentscheide über Verlängerung Nutzniessung ab 2024 bzw. Kauf des Höchhus durch die Einwohnergemeinde Steffisburg sowie Bewilligung künftige Nutzung mit Kostenfolge. Beschlussfassung wie folgt:
− Die Öffentliche Urkunde «Begründung einer Nutzniessung, Einräumung eines Kaufsrechts sowie eines Vorkaufsrechts» (Urschrift Nr. 2191) vom 12. Juni 2014 (mit Grundbucheintrag vom 18. Juni 2014, Beleg 3002) mit Nachtrag vom 17. Juni 2022 (Urschrift Nr. 8981) sowie der Darlehens- und Pfandvertrag vom 12. Juni 2014 für die Liegenschaft Höchhus werden nicht verlängert. Die Darlehensforderung gegenüber der Stiftung Höchhus von Fr. 2 800 000.– wird per 30. Juni 2024 zur Rückzahlung fällig.
− Die Einwohnergemeinde Steffisburg ist bereit, das Höchhus nach der Auflösung der Stiftung Höchhus für den Betrag der Verkehrswertschatzung von Fr. 2 300 000.– als Verwaltungsvermögen käuflich zu erwerben.
− Der Kauf wird durch Verrechnung eines Teils der bestehenden Darlehensforderung finanziert. Auf die restliche Forderung wird explizit nicht verzichtet. Sie ist jedoch wertberichtigt. Die Ausgabe und die Folgekosten sind angesichts der derzeitigen finanziellen Lage der Gemeinde tragbar. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mittel- bis langfristig grössere Investitionen am Gebäude erforderlich sind.
− Das Projekt mit UND Generationentandem wird unter Berücksichtigung der aufgezeigten Kostenfolgen für die Einwohnergemeinde Steffisburg unterstützt.
− Die bis zum Kauf entstehenden Ausgaben von jährlich Fr. 75 000.– und die damit verbundene Belastung des Allgemeinen Haushalts werden bewilligt.
− Der Gemeinderat wird ermächtigt, die öffentliche Urkunde über den Erwerb des Grundstücks Höchhus in Verbindung mit einem Notar abzuschliessen.
− Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.
7. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründung
7.1 Postulat der GLP/Die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Ferienbetreuung für Kinder ab Schuleintritt» (2023/03)
8 Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
9. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne gemäss Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 1. Mai 2023

Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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