Baupublikation Steffisburg
08.08.2018 Baupublikationen, SteffisburgGesuchsteller: Herr Stefan Kissling, Schulgässli 26, 3612 Steffisburg, und Herr Joël Kissling, Schulgässli 26, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: schweyer + marti AG, Bernstrasse 35, 3114 Wichtrach.
Bauvorhaben: Sanierung bestehende Raumstruktur, Anbau Erweiterungsbau Nordfassade, Ausbau bestehender Dachstock, Abbruch bestehender Quergiebel Nord-/Westfassade, Neubau Lukarne Westfassade, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe Luft (Verzicht auf Erlass einer UeO nach Art. 48 Abs. 3 GBR).
Ausnahmen: Art. 67 Abs. 1 BauV, Unterschreiten Raumhöhe. Art. 20 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.
Standort / Parzelle: Schulgässli 26, Parzelle Nr. 812.
Koordinaten: 2 614 950 / 1 181 051.
Nutzungszone: ZPP Kernschutzzone KS.
Schutzzone / Schutzobjekt: Baugruppe A «Oberdorf», erhaltenswert, K-Objekt.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss ARA bestehend. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
3. September 2018.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53).
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Steffisburg, 30. Juli 2018
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat