Baupublikation Steffisburg

  03.10.2018 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller: Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich. Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Vertreter: Cablex AG, Andrea Kalita, Rautistrasse 331, 8047 Zürich.
Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Ingenieurbüro, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen.
Standort / Parzelle: Gewerbestrasse 15, Parzelle Nr. 164 Thun.
Zone: Wohnen W3+.
Bauvorhaben: Umbau der best. Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA und Swisscom (Schweiz) AG mit neuen Antennen.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. November 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0591
Thun, 1. Oktober 2018

Bauinspektorat der Stadt Thun


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