Baupublikation Steffisburg
06.02.2019 Baupublikationen, SteffisburgGesuchstellerin: HRS Real Estate AG, Feldstrasse 30, 3073 Gümligen.
Projektverfasser: Andreas Pfister Architekten GmbH, Hohlstrasse 209, 8004 Zürich.
Bauvorhaben: Neubau Wohnüberbauung Scheidgasse mit 4 MFH und Tiefgarage, Umbau Bauernhaus, Abbruch diverse Bauten und Anlagen.
Standort / Parzelle: Scheidgasse, Parzellen Nr. 772, 4561, 1227, 324, 4560, 4476, 3416.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
ZPP R, UeO Nr. 82 «Scheidgasse».
Schutzzone / -objekt: Baugruppe A Oberdorf, Bauernhaus Nr. 4 erhaltenswert.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80, GBR Art. 20).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss ARA (Trennsystem), Sauberwasser z. T. vor Ort versickert und Ableitung in Vorfluter. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. März 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Die Publikation erfolgt auf Gesuch der Bauherrschaft um vorzeitige Veröffentlichung des Bauvorhabens (BewD Art. 25). Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 28. Januar 2019
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
