Baupublikation Steffisburg

  01.05.2019 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Steffisburg, Höchhusweg 5, PF 168, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: B+S AG, Weltpoststr. 5, PF 313, 3000 Bern 15.
Bauvorhaben: Umlegung Mühlebach an geplante Basiserschliessung der Gde. Steffisburg, sowie Übergang/Anschluss für Detailerschliessung entlang bls-Bahnlinie Richtung Nord. Es ist das Gesuch um vorzeitige Baubewilligung nach BauG Art. 37 Abs. gestellt.
Standort / Parzellen: Glättemühle, Parzellen Nr. 792, 2872, 1874, 10, 3512.
Koordinaten: 2 613 495 / 1 180 086 bis 2 613 379 / 1 180 078.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
ZPP B, respektive gestützt auf UeO 92 Gewerbegebiet Aarefeld (zur Genehmigung beim Kanton).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80).
Gewässerschutzmassnahmen: Oberflächliche Versickerung. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Mai 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 16. April 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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