Baupublikation Steffisburg
10.07.2019 Baupublikationen, SteffisburgGesuchsteller: HRS Real Estate AG, Feldstrasse 30, 3073 Gümligen.
Projektverfasser: Aebi & Vincent Architekten SIA AG, Monbijoustrasse 61, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Neubau von 8 Mehrfamilienhäusern. Einbau von Verkaufsflächen im Erdgeschoss (Gebäude F und G) und 1. Untergeschoss (Gebäude E, F und G). Neubau Autoeinstellhalle (3 Untergeschosse) mit 315 Autoabstellplätzen.
Ausnahmen: Bauen im Gewässerraum (Art. 42c GschV). Überschreiten des Parkplatzgrundbedarfs (Art. 53 Abs. 4 BauV). Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 81 SG und Art. 20 GBR).
Standorte / Parzellen: Unterdorfstrasse 6, 8, 10, 12 und 14, Dükerweg 2, 2a, 4, 6, 8 und 10. Parzellen Nr. 292, 298, 951 und 1245.
Nutzungszone: ZPP D «Dükerweg», UeO Nr. 94 «Dükerweg».
Schutzzone / Schutzobjekt: Baugruppe B «Unterdorf».
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an zentrale ARA.Versickerung über Oberbodenpassage, Sickerschächte und Sickergalerien sowie Einleitung in die bestehenden Regenwasserleitungen. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
5. August 2019.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53).
Die Publikation erfolgt auf Begehren der Bauherrschaft, welche um vorzeitige Veröffentlichung des Bauvorhabens nachsucht (Art. 25 BewD).
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Steffisburg, 1. Juli 2019
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat