Baupublikation Steffisburg

  23.09.2020 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: K. Schären AG, Stockhornstrasse 3, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: Langhard Architekten AG, Gwattstrasse 95, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Neubau Gewerbegebäude, Neubau Autoeinstellhalle, Sanierung/Ausbau Meisenweg und Reklamen.
Standort / Parzellen: Stockhornstrasse 3 und 3a, Meisenweg, Parzellen Nr. 261, 930, 2624, 2059, 743, 876, 385.
Koordinaten: 2 614 643 / 1 180 020.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohn- und Gewerbezone WG3, UeO Nr. 49 «Thunstrasse».
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80).
Gewässerschutzmassnahmen: Best. Anschluss öffentl. Kanalisation/ARA, neue Versickerungsanlagen. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Oktober 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile (für Strasse Erleichterung gewährt) verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstr. 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einsprachen muss angegeben werden, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 21. September 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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