Baupublikation Steffisburg

  18.08.2022 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller / Projektverfasser: Herr Heinz Fahrni, Kirchbühlweg 14, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus mit Garage. Neubau Zweifamilienhaus mit zwei Autoabstellplätzen und einem Fahrradunterstand.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 20 GBR / Art. 2 Abs. 2 GBR. Unterschreiten des Gewässerabstandes nach Art. 21 Abs. 1 Bst. c GBR / Art. 41 Abs. 1 GBR.
Standort / Parzelle: Forellenweg 3 und 3a, Parzelle Nr. 2373.
Koordinaten: 2 613 195 / 1 179 987.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an zentrale ARA, bestehend. Neubau Versickerungsanlage Typ b. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
19. September 2022.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53).
Den Link zu den elektronischen Auflageakten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).

Steffisburg, 15. August 2022

Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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