Baupublikation Steffisburg

  01.09.2022 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: Frau Elisabeth Recher, Oberdorfstrasse 21A, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: Herr Anton Recher, Oberdorfstrasse 21A, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Abbruch Garage Scheidgasse 1. Neubau Wohnhaus mit PV-Anlage. Erstellen eines neuen Autoabstellplatzes (Längsparkierung).
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 20 GBR / Art. 2 Abs. 2 GBR).
Standort / Parzelle: Scheidgasse 1, Parzelle Nr. 776.
Koordinaten: 2 614 867 / 1 181 033.
Nutzungszone: ZPP Kernschutzzone KS.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe A «Oberdorf».
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Schmutzwasser: Anschluss an zentrale ARA. Einleiten Dachwasser in Regenwassertank. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
3. Oktober 2022.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53).
Hinweis: Verzicht auf den Erlass einer Überbauungsordnung nach Art. 48 Abs. 3 GBR.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).

Steffisburg, 29. August 2022
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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