Konkursrechtliche Liegenschaftssteigerung

  25.11.2021 Steigerungen

Am Donnerstag, 10. Februar 2022, 14.00 Uhr, werden im Sitzungszimmer des Konkursamtes Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken, in der konkursamtlichen Nachlassliquidation Erich Peter Staib, geb. 15. Mai 1944, Staatsangehörigkeit Deutschland, wohnhaft gewesen Herzogenacker 37, 3654 Gunten, verstorben am 14. März 2020, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung: Peter Staib, Bälliz 18, 3600 Thun, ausgeschlagene Verlassenschaft, folgende Liegenschaften öffentlich versteigert:

Stockwerkeinheit GBBI-Sigriswil
Nr. 4244-4

3½-Zimmer-Wohnung 1. OG rechts, Herzogenacker 37, 3654 Gunten
Amtlicher Wert Fr. 410 340.–
Konkursamtliche Schatzung: Fr. 665 000.–

Miteigentumsanteil GBBI-Sigriswil
Nr. 2609-7-16

Einstellhallenplatz Nr. 16, Herzogenacker 35, 3654 Gunten
Amtlicher Wert Fr. 14 130.–
Konkursamtliche Schatzung: Fr. 35 000.–

Stockwerkeinheit GBBI-Interlaken
Nr. 1726-4 (SDR)

Ladenlokal, Höheweg 72, 3800 Interlaken
Amtlicher Wert Fr. 222 870.–
Konkursamtliche Schatzung: Fr. 350 000.–

Miteigentumsanteil GBBI-Interlaken
Nr. 1725-8

Amtlicher Wert Fr. 11 580.–
Konkursamtliche Schatzung: Fr. 185 000.–

Besichtigungen
Nur nach telefonischer Voranmeldung bis am Vortag der Besichtigung (Telefon 031 635 97 30, Frau M. Wenger).
– GBBI-Sigriswil Nr. 4244-4 und Nr. 2609-7-16, Dienstag, 25. Januar 2022,
10.00–11.00 Uhr
– GBBI-Interlaken Nr. 1726-4 und Nr. 1725-8, Dienstag, 25. Januar 2022,
14.00–15.00 Uhr.

Für die Teilnahme an der Versteigerung ist ebenfalls bis am Vortag eine Voranmeldung zwingend.

Die Verkehrswertschatzungen, die Steigerungsbedingungen sowie wichtige Informationen (COVID-19) können auf der Internetseite www.schkg-be.ch eingesehen werden.

Eingabefrist bis und mit 14. Dezember 2021, Wert Steigerungstag (10. Februar 2022). Die Forderungen sind detailliert, zerlegt in Kapital, Zinse, Verzugszinse und Kosten anzumelden.

Der Zuschlag an der Steigerung erfolgt zum höchsten Angebot, ohne Rücksicht auf die Höhe der konkursamtlichen Schatzungen. Die Grundstücke werden zuerst einzeln und danach gesamthaft (je Gemeinde) ausgerufen. Dem höheren Angebot wird der Zuschlag definitiv erteilt. Es wird auf Art. 60a VZG verwiesen, wonach gesetzliche Vorkaufsrechte nur an der Steigerung selbst und zu den Bedingungen, zu welchen das Grundstück dem Ersteigerer zugeschlagen wird, ausgeübt werden können.

Die Steigerungsbedingungen liegen zusammen mit den nachberechneten Lastenverzeichnissen bei der unterzeichneten Amtsstelle vom 19. bis 29. Januar 2022 öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Publikation nach SchKG Art. 257-259.

Auskünfte zu den Objekten und zum Steigerungsablauf erteilt Ihnen das Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken, Frau M. Wenger, Tel. 031 635 97 30.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland


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