Teilrevision Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen – Inkrafttreten per 1. Januar 2026

  27.11.2025 Gurzelen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2025 beschlossene Teilrevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen per 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Innerhalb der 30-tägigen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Die Benützungsordnung vom 1. August 2022 wurde damit ersetzt und aufgehoben.

Die aktuelle Benützungsordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder online unter www.gurzelen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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