Teilrevision Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen per 1. Januar 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums

  16.10.2025 Gurzelen

Gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen der Gemeinde Gurzelen per 1. Januar 2026 bekannt. Die Änderungen betreffen die neue Audioanlage und den Beamer im Dorfsaal sowie die Anpassung der Tarife für die Tagesmiete (Art. 22a und Anhang I).

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (bis 17. November 2025) das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Die Benützungsordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf oder kann auch auf der Homepage www.gurzelen.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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