Teilrevision Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen per 1. Juni unter Vorbehalt des fakultativen Referendums

  09.04.2026 Gurzelen

Gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen der Gemeinde Gurzelen per 1. Juni 2026 bekannt. Die Änderungen betreffen die Bewilligungsinstanz (Art. 3). Um die internen Abläufe zu straffen, soll die Bewilligungskompetenz neu an die Gemeindeverwaltung delegiert werden. Bei Spezial- und Ausnahmefällen sowie als Oberaufsicht bleibt der Gemeinderat zuständig.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (bis 11. Mai) das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Die Benützungsordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf oder kann auch auf der Homepage www.gurzelen.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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