Teilrevision der Sicherheitsverordnung per 1. Januar 2025; Genehmigung und Inkrafttreten

  21.11.2024 Wattenwil, Wattenwil

Im Zusammenhang mit der Teilrevision des Sicherheitsreglements wurde auch die Sicherheitsverordnung überarbeitet. In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 18. November 2024 die teilrevidierte Sicherheitsverordnung genehmigt hat.

Die Änderungen der Sicherheitsverordnung treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Die Verordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung oder unter www.wattenwil.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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