Teilrevision des Sicherheitsreglements per 1. Januar 2025; fakultatives Referendum

  21.11.2024 Wattenwil, Wattenwil

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 18. November 2024 die Teilrevision des Sicherheitsreglements (Reglement über die öffentliche Sicherheit) genehmigt, welche per 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassungen beiziehen sich auf die Aufhebung der Sicherheitskommission, welche gemäss der neuen Gemeindeordnung genehmigt wurde sowie auf den Wegfall der wirtschaftlichen Landesversorgung als Gemeindeaufgabe.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 21. November durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Sicherheitsreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales oder unter www.wattenwil.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote