Teilrevision Gebührenreglement; Inkraftsetzung per 1. November

  31.10.2024 Wattenwil, Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 12. August die Teilrevision des Gebührenreglements genehmigt. Gemäss Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 42 Abs. 1 Bst. c Gemeindeordnung (GO) unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum nach Art. 33 Abs. 1 GO. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 15. und 22. August. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Wattenwil am 12. August beschlossene Teilrevision des Gebührenreglements am 1. November 2024 in Kraft tritt.
Der Gemeinderat


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