Teilrevision Gemeindeordnung per 1. Januar 2026
07.08.2025 WattenwilGenehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Wattenwil am 11. Juni 2025 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 24. Juli 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die revidierte Gemeindeordnung tritt per 1. Januar 2026 bzw. mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.
Die Gemeindeordnung kann auf der Homepage (www.wattenwil.ch) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen der Genehmigung verfügte Änderung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i. V. m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrer gesetzlichen Vertretung oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Der Gemeinderat