Teilrevision Gemeindeverfassung
16.01.2025 Heimberg, HeimbergGenehmigung und Inkrafttreten
Die von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung Heimberg wurde in Anwendung von Art. 56 des kant. Gemeindegesetzes vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 6. Januar 2025 genehmigt.
Die Genehmigung und das Inkrafttreten der teilrevidierten Gemeindeverfassung Heimberg per 1. Januar 2025 werden hiermit gemäss Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeindeverfassung kann im Internet unter www.heimberg.ch heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.
Heimberg, 8. Januar 2025
Der Gemeinderat
