Teilrevision Gemeindeverfassung Heimberg

  27.08.2026 Heimberg

Genehmigung und Inkrafttreten
Die von der Gemeindeversammlung am 29. Juni 2026 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung, Anhang B, Ziffer 9, Ausschuss für Kultur, Freizeit und Vereine, wurde in Anwendung von Art. 56 des kant. Gemeindegesetzes vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 13. August 2026 genehmigt.

Die Genehmigung und das Inkrafttreten per 1. August 2026 der teilrevidierten Gemeindeverfassung Heimberg werden hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.

Die Gemeindeverfassung kann im Internet unter www.heimberg.ch heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.

Heimberg, 19. August 2026
Der Gemeinderat


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