Teilrevision Personalreglement; Inkraftsetzung 1. Juli 2026

  23.07.2026 Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 11. Mai 2026 das teilrevidierte Personalreglement genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung Art. 34 Abs. 1 Bst. b unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 15. sowie 21. Mai 2026. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung vom teilrevidierten Personalreglement rückwirkend per 1. Juli 2026 bekannt. Alle widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.

Der Gemeinderat


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