Teilrevision Personalverordnung (Anhang I); Genehmigung und Inkrafttreten per 1. Juli 2026

  13.08.2026 Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an der Sitzung vom 10. August 2026 die teilrevidierte Personalverordnung (Anhang I) genehmigt hat. Die Änderungen beziehen sich auf die Anpassung der Gehaltsstufen durch den Kanton per 1. Juli 2026 und der Teilrevision des Personalreglementes der Gemeinde Wattenwil.

Die Änderungen der Personalverordnung treten rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft. Die Verordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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