Teilrevision Personalverordnung sowie Funktionendiagramm (Anhang zur Gemeindeverordnung); Genehmigung und Inkrafttreten per 1. März 2025

  27.03.2025 Wattenwil, Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an der Sitzung vom 24. März 2025 die teilrevidierte Personalverordnung sowie das angepasste Funktionendiagramm (Anhang 2 zur Gemeindeverordnung) genehmigt hat. Die Änderungen beziehen sich auf die Verschiebung der Verwaltungsleitung von der Abteilungsleitung Präsidiales zur Abteilungsleitung Finanzen.

Die Änderungen der Personalverordnung und des Funktionendiagramms treten rückwirkend per 1. März 2025 in Kraft. Die Verordnungen können am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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