Teilrevision Reglement über den Friedhof und das Bestattungs wesen in Wattenwil (Friedhofreglement); fakultatives Referendum

  22.10.2026 Wattenwil

Der Gemeinderat Wattenwil gibt gestützt auf Art. 34 und Art. 35 der Gemeindeordnung bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2026 die Teilrevision des Friedhofreglements genehmigt hat.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Friedhofreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist:
22. Oktober bis 21. Dezember 2026

Einsenden an: Gemeindeverwaltung
Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil

Öffentliche Auflage
Das Friedhofreglement, die Beurteilung des Preisüberwachers und die dazugehörige Stellungnahme des Gemeinderats liegen 60 Tage, d.h. vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2026, öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil auf bzw. sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Der Gemeinderat


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