Teilrevision Reglement für die Spezialfinanzierungen Unterhalt und Erneuerung der Liegenschaften Finanzvermögen – Inkrafttreten

  18.06.2026 Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg hat am 30. März 2026 eine Teilrevision des Reglements für die Spezialfinanzierungen Unterhalt und Erneuerung der Liegenschaften Finanzvermögen beschlossen. Geändert wurden die Artikel 1, 4, 6 und 7 in Bezug auf die Begrifflichkeiten und Kontonummern. Das Referendum lief am 8. Juni 2026 unbenützt ab.

Gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten der Teilrevision per 1. Juli 2026 hiermit bekannt gegeben.

Das geänderte Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, oder unter www.heimberg.ch bezogen werden.

Heimberg, 10. Juni 2026

Der Gemeinderat


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